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am CGA

Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist lt. Schulbesuchsverordnung verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten.

Kann der Unterricht oder eine andere verbindlichen Veranstaltungen der Schule nicht besucht werden, so kann dies zwei verschiedene Gründe haben:

1. Verhinderung der Teilnahme (z.B. Krankheit)
Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).

2. Beurlaubung ("geplante" Nichtteilnahme)
Eine Befreiung vom Unterricht bzw. Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen (die in der Zukunft liegen) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der schriftliche Antrag ist von einem Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen bzw. Schülern von diesen selbst zu stellen.


1. Verhinderung der Teilnahme
(z.B. Krankheit)

Ablauf des Ent­schul­di­gungs­verfahrens

Mithilfe des unten abgebildeten Ablaufschemas möchten wir Sie beim korrekten Entschuldigungsvorgang unterstützen. Hierbei ist die unverzügliche Information an die Schule bei der Verhinderung der Teilnahme am Schulbesuch zu beachten.

Ist Ihr Kind, z.B. aufgrund von Krankheit am Schulbesuch verhindert, so informieren Sie als Erziehungs­berechtigte/r direkt das CGA. 



 

Nutzen Sie dazu eine der vier folgenden Optionen

  • Untis Mobile bzw. WebUntis
  • krankmeldung@cga.schule 
  • 07453/9461-6630

Durch eine dieser Optionen ist Ihr Kind direkt entschuldigt, eine schriftliche Entschuldigung nicht mehr notwendig. Diese kann jedoch in besonderen Fällen eingefordert werden.


Best Practice

Melden Sie Ihr Kind bei Bedarf täglich via Untis Mobile bzw. WebUntis als abwesend. Dadurch erreichen Sie direkt alle betroffenen Lehr­kräfte, Ihr Kind ist nun rechtswirksam entschuldigt.


Hinweis

Sollte Ihr Kind zu Beginn des Unterrichts durch eine Lehrkraft als abwesend eingetragen werden, so können Sie das Fehlen nicht mehr digital entschuldigen. In diesem Fall ist eine handschriftlich unterschrieben Entschuldigung mittels Vorlage (vgl. unten) notwendig.

Diese muss spätestens am zweiten Tage des Fehlens im Sekretariat eingegangen sein.


Unter- & Mittelstufe (Kl. 5 - 10)

Kursstufe (K1 + K2)

2. Beurlaubung
("geplante" Nichtteilnahme)

Ist bereits im Vorfeld bekannt, dass Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, so ist eine Befreiung vom Unterricht bzw. Beurlaubung vom Besuch der Schule in begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von einem Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen bzw. Schülern von diesen selbst zu stellen.



Die Entscheidung über die Beurlaubung trifft bei bis zu zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen, die nicht vor bzw. nach Ferien oder unterrichtsfreien Tagen liegen die Klassenlehrkraft (Klassen 5 bis 10) bzw. die Tutorin / der Tutor (Kursstufe). In allen anderen Fällen die Schulleitung.


Der Antrag auf Beurlaubung kann nicht über UntisMobil bzw. WebUntis gestellt werden. Verwenden Sie für den Antrag das von uns zur Verfügung gestellte, unten downloadbare Formular (optimiert für Acrobat Reader) und reichen Sie dies rechtzeitig und vollständig ausgefüllt bei der Klassenlehrkraft bzw. der Tutorin / dem Tutor ein. Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen nach Prüfung von der Lehrkraft mitgeteilt.


Unter- & Mittelstufe (Kl. 5 - 10)

Kursstufe (K1 + K2)