Ist die Schülerin bzw. der Schüler verhindert und kann nicht am Unterricht teilnehmen, so tritt die Entschuldigungspflicht in Kraft.
Mithilfe des unten abgebildeten Ablaufschemas möchten wir Sie beim korrekten Entschuldigungsvorgang unterstützen. Einerseits ist hierbei die unverzügliche Information an die Schule bei der Verhinderung der Teilnahme am Schulbesuch und andererseits die fristgerechte schriftliche Mitteilung (umgspr. Entschuldigung; unten downloadbar) zu beachten.
Durch die unverzügliche Information an die Schule erreichen Sie eine Fristverlängerung von drei Schultagen, um die schriftliche Mitteilung (umgspr. Entschuldigung) im Sekretariat nachzureichen.
Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Erziehungsberechtigten, volljährige Schülerinnen und Schüler entschuldigen sich selbst.
Ist die Schülerin bzw. der Schüler, z.B. aufgrund von Krankheit, am Schulbesuch verhindert, so verwenden Sie als Erziehungsberechtigten zur elektronischen oder fernmündlichen Information an unsere Schule - aufgrund internen Abläufe - bitte die folgenden Kommunikationswege:
- Untis Mobile (App) oder
- WebUntis (Browser-Version) oder
- krankmeldung@cga.schule oder
- 07453/9461-6630.
Durch diese unverzügliche Information erreichen Sie eine Fristverlängerung von drei Schultagen, um die schriftlich unterschriebene Mitteilung (umgspr. Entschuldigung) papierhaft oder als eingescannte Datei (z.B. im pdf-Format oder als Foto) im Sekretariat nachzureichen.
Verwenden Sie hierzu bitte unser Entschuldigungsformular (unten downloadbar) oder das Entschuldigungsschreiben, das von WebUntis (Browser-Version) nach Eintrag der Abwesenheit generiert wird. Beide Formulare erleichtern Ihnen die Krankmeldung, da die meisten Daten bereits vorausgefüllt sind, und uns, da wir die für uns wichtigen Informationen auf einen Blick erkennen können.
Achten Sie bitte darauf, dass die Unterschrift dennoch handschriftlich erfolgen muss und die eingescannte Datei an krankmeldung@cga.schule geschickt wird.
Sollten Sie direkt am ersten Tag persönlich im Sekretariat vorbeikommen, so ist die Schülerin bzw. der Schüler entschuldigt und es sind keine weiteren Schritte Ihrerseits nötig.
Ebenso ist es direkt am ersten Tag möglich, uns eine schriftliche Mitteilung auf unserem Entschuldigungsformular (unten downloadbar) zukommen zulassen. Dies kann papierhaft oder als eingescannte Datei (vgl. oben) geschehen.
Haben Sie uns eine schriftliche Mitteilung in einer der beiden genannten Formen zukommen lassen, so ist die Schülerin bzw. der Schüler entschuldigt und es sind keine weiteren Schritte Ihrerseits nötig.
Erfolgreiche Verfahren / best Practice:
- Melden Sie Ihr Kind via Untis Mobile / WebUntis als abwesend und
- reichen die schriftliche Entschuldigung via E-Mail nach.
Alle Formulare liegen papierhaft auch im Sekretariat aus.
Ist bereits im Vorfeld bekannt, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann, so ist eine Befreiung vom Unterricht bzw. Beurlaubung vom Besuch der Schule in begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von einem Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen bzw. Schülern von diesen selbst zu stellen.
Die Entscheidung über die Beurlaubung trifft bei bis zu zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen, die nicht vor bzw. nach Ferien oder unterrichtsfreien Tagen liegen die Klassenlehrkraft (Klassen 5 bis 10) bzw. die Tutorin / der Tutor (Kursstufe). In allen anderen Fällen die Schulleitung.
Verwenden Sie für den Antrag das von uns zur Verfügung gestellte, unten downloadbare Formular (optimiert für Acrobat Reader) und reichen Sie dies rechtzeitig und vollständig ausgefüllt bei der Klassenlehrkraft bzw. der Tutorin / dem Tutor ein. Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen nach Prüfung von der Lehrkraft mitgeteilt. Eine Abwesenheitsmeldung via Untis Mobile / Web Untis ist für diese Situation nicht möglich.